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Was ist die Abfertigung NEU?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst

Mit dem neuen Abfertigungsrecht haben alle Mitarbeiter:innen in Österreich, die nach dem 01.01.2003 ein Arbeitsverhältnis begonnen haben, Anspruch auf Abfertigung. Hierzu zählen auch geringfügig Beschäftigte und Praktikant:innen sowie seit dem Jahr 2008 auch Selbstständige.

Als gesetzliche Grundlage dient das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG).

Der/die Arbeitgeber/in leistet ab dem 2. Beschäftigungsmonat für die Mitarbeiter:innen einen laufenden Beitrag in der Höhe von 1,53% des monatlichen Bruttobezugs (inklusive Sonderzahlungen) an die jeweils zuständige Landesgeschäftsstelle der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK, vormals GKK).
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Der/die Arbeitgeber/in leistet monatlich einen Gesamtbetrag an Abfertigungsbeiträgen für sämtliche Mitarbeiter:innen in der Abfertigung Neu, welcher über die regional zuständige Krankenkasse(n) (bisher GKK, nun Landesgeschäftsstelle der Österreichischen Gesundheitskasse, ÖGK) an die zuständige Vorsorgekasse weitergeleitet wird. 

Der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger fungiert dabei als Datendrehscheibe.

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