Grundsätzlich, wenn
  • Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich, durch ArbeitgeberInkündigung oder bei befristeten Dienstverhältnissen durch Zeitablauf beendet wurde
  • UND die Summe Ihrer Beitragsmonate 36 Monate (3 Jahre) oder mehr (seit Ihrer letzten Verfügung) beträgt.
Außerdem
  • nach 5 Jahren, in denen in Österreich keine beitragspflichtige Tätigkeit bestanden hat (z.B. wegen Selbständigkeit, Auslandsaufenthalt oder Arbeitslosigkeit) sowie spätestens
  • zum Pensionsantritt
Wenn laut Meldung des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger ein Verfügungsanspruch besteht, dann erhalten Sie von uns automatisch per Post ein Informationsschreiben mit Ihren Verfügungsmöglichkeiten sowie einem passenden Antwortformular. 
Im Todesfall gehen 100% der Anwartschaft unabhängig von der Anzahl der Beitragsmonate auf die Hinterbliebenen (Ehepartner und familienbeihilfeberechtigte Kinder) über.
Diese müssen sich innerhalb von 3 Monaten bei der Allianz Vorsorgekasse zwecks Auszahlung melden.
 
Für den Fall, dass es keine Hinterbliebenen gibt oder diese sich nicht innerhalb dieser Frist von 3 Monaten bei der Vorsorgekasse melden, fällt die Abfertigung in die Verlassenschaft.

Sie können das Guthaben bei der Allianz Vorsorgekasse steuerfrei weiter veranlagen (bis zum Pensionsantritt bzw. bis zum nächsten Verfügungsanspruch).

 

Sie können sich das Guthaben als Kapitalbetrag auszahlen lassen (abzüglich 6% Lohnsteuer). 

Folgende Übertragungsmöglichkeiten gibt es:

  • steuerfreie Übertragung in die Betriebliche Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers/ der neuen Arbeitgeberin
  • steuerfreie Übertragung in eine Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung, bei der bereits eine Anwartschaft besteht

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses informiert Sie die Allianz Vorsorgekasse über einen etwaigen Verfügungsanspruch.

Nach Erhalt dieses Verfügungsschreibens haben Sie 6 Monate Zeit, sich für eine der oben genannten Optionen zu entscheiden.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine entsprechende Rückmeldung an die Vorsorgekasse, wird die Abfertigung bei uns weiter veranlagt. Eine Verfügung ist in diesem Fall erst wieder bei neuerlichem Verfügungsanspruch (bspw. Kündigung durch den/die ArbeitgeberIn oder Pensionierung) möglich.

Ab Pensionsantritt ist eine Weiterveranlagung der Abfertigung durch die Vorsorgekasse nicht mehr möglich.

Die Allianz Vorsorgekasse sendet Ihnen bei Pensionsantritt automatisch ein Verfügungsschreiben zu.

Bitte retournieren Sie das beiliegende Antwortformular für die Auszahlung innerhalb von 3 Monaten. Anderenfalls erfolgt die Auszahlung mittels kostenpflichtiger Postanweisung.

Wir sind gerne für Sie da!

Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr

meinevk@allianz.at

Kontoinfo einfach online abrufen - überall und jederzeit!
"Meine Abfertigung" - das Online-Portal