• … mit einem Vollübertritt attraktive Steuereffekte für Ihr Unternehmen entstehen?
  • … Sie bei einem Umstieg eine Win-Win-Situation erzeugen, die für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen gleichermaßen von Vorteil ist?
Sie bieten Ihren Mitarbeiter:innen den Umstieg in die Abfertigung Neu an. Dieser kann als Vollumstieg oder als Teilumstieg erfolgen.
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Wir informieren Sie gerne ausführlich über die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und für Ihre Mitarbeiter:innen!

Über den Umstieg in die Abfertigung Neu ist ein Einvernehmen mit den betreffenden Mitarbeiter:innen herzustellen und schriftlich zu vereinbaren. 

Die für den Umstieg notwendigen Unterlagen bereiten wir gerne für Sie vor!

Nach dem erfolgten Umstieg auf die Abfertigung Neu leistet Ihr Unternehmen auch für diese Mitarbeiter:innen monatliche Abfertigungsbeiträge an die Allianz Vorsorgekasse.

Vereinbarte Übertragungsbeträge aus der Abfertigung Alt sind direkt an die Allianz Vorsorgekasse zu überweisen.

Über den genauen Ablauf informieren wir Sie gerne!

Vollumstieg

Bei einem Vollumstieg wird als Abgeltung für den bisher erworbenen Abfertigungsanspruch ein der Höhe nach zwischen Mitarbeiter:in und Arbeitgeber:in zu vereinbarender Betrag (50% bis maximal 100% des bisherigen Anspruches) in die Vorsorgekasse einbezahlt und dort veranlagt.

Teilumstieg 

Bei einem Teilumstieg handelt es sich um ein "Einfrieren" der bereits bestehenden Abfertigungsansprüche.

Die bisherigen Ansprüche (Anzahl der Abfertigungsmonate) aus der Abfertigung Alt werden festgeschrieben und unterliegen nach wie vor den alten Abfertigungsbestimmungen.

Vorteile für das Unternehmen

  • einfaches, einheitliches Abfertigungssystem für alle Mitarbeiter:innen
  • keine künftigen Liquiditätsengpässe durch anfallende Altabfertigungszahlungen 
  • bessere Kalkulierbarkeit der laufende Beitragsleistung
  • monatliche Beiträge gelten als Betriebsausgaben
  • bei Vollumstieg: Entfall der Rückstellungen aus der Bilanz
  • Steigerung der Motivation der Mitarbeiter:innen

Vorteile für die Mitarbeiter:innen

  • Übertragungsbetrag aus der Abfertigung Alt bleibt fix erhalten, egal wie das Arbeitsverhältnis endet
  • steuerfreie Übertragung in eine Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung  mit der Möglichkeit ab Pensionsbeginn eine lebenslange, steuerfreie Pension von der Pensionskasse zu erhalten
  • Auszahlung der Abfertigung als Kapitalbetrag (abzüglich 6 % Lohnsteuer)
Wir sind gerne für Sie da!

Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr

meinevk@allianz.at

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