Finden Sie die passende Vorsorgekasse

Den Vorsorgekassen kommt dabei eine wichtige Rolle zu: Durch die Veranlagung und Verwaltung der Beitragsgelder ist sichergestellt, dass alle Arbeitnehmer:innen und selbständig erwerbstätigen Personen garantiert ihre wohlverdiente Abfertigung erhalten. Auf diese Weise kommt es bei Unternehmen auch zu keiner zusätzlichen Liquiditätsbelastung, sobald die Abfertigungszahlungen fällig werden.
Für Unternehmen, Neugründer und viele Selbständige führt kein Weg an der Vorsorgekasse vorbei. Erstens ist sie gesetzlich verpflichtend, und zweitens gewinnt die zweite Säule in Form der betrieblichen Altersvorsorge angesichts von sinkenden Pensionen und drohenden Pensionslücken zunehmend an Bedeutung – sowohl für Ihre Mitarbeiter:innen als auch für Selbständige.

Eine Vorsorgekasse ist eine Aktiengesellschaft mit Bankenkonzession für das Mitarbeitervorsorgegeschäft. Seit 01.01.2003 gilt für alle neuen Dienstverhältnisse die Abfertigung Neu über eine Betriebliche Vorsorgekasse.

Die Abwicklung funktioniert folgendermaßen: Jedes neue Beschäftigungsverhältnis wird vom Unternehmen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (kurz ÖGK) angemeldet. Die Vorsorgekassenbeiträge in Höhe von 1,53% des monatlichen Bruttoentgelts werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Gesundheitskasse geleistet.

Die Vorsorgekasse erhält daraufhin von der Gesundheitskasse die eingehobenen Beiträge und kümmert sich um die Veranlagung und Verwaltung der Abfertigungsgelder. Das angesparte Guthaben wird sodann direkt von der Vorsorgekasse an die ehemalige Mitarbeiter:in ausbezahlt.

 

Der Vorteil für Ihr Unternehmen:

Sie haben mit der laufenden Beitragszahlung  Ihre Abfertigungsleistung erfüllt und keine ungewissen Verbindlichkeiten für die Zukunft.

Alte Abfertigungsansprüche für Mitarbeiter:innen mit Dienstbeginn vor dem 01.01.2003 können zudem steuerfrei ausgelagert werden.

Mehr Informationen finden Sie unter: Umstieg Abfertigung ALT zu Abfertigung NEU

Zusätzlich gilt die neue Abfertigung verpflichtend auch für Selbständige.

Wenn Sie  in der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) krankenpflichtversichert sind, handelt es sich um ein Pflichtmodell und Sie müssen binnen sechs Monaten eine Vorsorgekasse auswählen. Falls Sie keine Auswahl treffen, erfolgt automatisch eine Zuteilung zu einer der bestehenden österreichischen Vorsorgekassen.

Eine private Altersvorsorge über eine Vorsorgekasse ist auch für Selbständige interessant, die nicht in der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) krankenpflichtversichert sind.

Das Optionsmodell gilt für Selbständige, die

  • Mitglieder einer Kammer der freien Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Ziviltechniker etc.) sind,
  • nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) bzw. nach dem Bundesgesetz für freiberuflich selbständig Erwerbstätige (FSVG) ausschließlich pensionsversichert sind,
  • als Land- und Forstwirte tätig sind.

Der Beitrag für diese Berufsgruppen beträgt 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung. Er wird brutto (also ohne Abzug von Einkommensteuer oder SV-Beiträgen) einbezahlt, mit Kaptalgarantie und völlig KEST-frei veranlagt. Bei der Auszahlung des angesammelten Guthabens fallen später nur pauschal 6% Steuer an, egal wie hoch Ihr Einkommen tatsächlich ist.

Leider können Sie sich nur innerhalb des ersten Jahres nach dem erstmaligen Beginn der Pflichtversicherung oder der Berufsausübung zur freiwilligen Beitragsleistung entscheiden. Ein späteres Opt-In ist derzeit gesetzlich nicht mehr möglich.

Die Vorsorgekasse kümmert sich um die Abfertigung NEU und kennt somit nur Einmalzahlungen bei Dienstende oder Pensionsbeginn.

Im Gegensatz dazu verwaltet eine  Pensionskasse

  • eine vom Arbeitgeber (Unternehmen) freiwillig finanzierte Zusatzpension
  • in Form von lebenslange Monatspensionen
  • steuerfrei angespart für alle Mitarbeiter:innen oder auch nur Gruppen von Mitarbeiter:innen
  • durch eine laufende Beitragszahlung: beispielsweise als Prozentsatz des Gehalts, als Fixbetrag oder gestaffelt nach Dienstjahren.

Durch die Befreiung der Beitragszahlung von Lohnsteuer und SV-Beiträgen sowie sonstigen Lohnnebenkosten beträgt der Vorteil bis zu 30%. Die Veranlagung erfolgt KEST-frei. Prämiengeförderte Mitarbeiterbeiträge sind zusätzlich möglich.

Für das Unternehmen ist auch hier mit der Beitragszahlung alles erledigt, die Pensionskasse übernimmt die Veranlagung, Verwaltung und spätere Auszahlung der lebenslangen Pensionen.

Mehr Informationen finden Sie unter:  Schritte zur Pensionskasse

Telefon: 01/546 22 - 567

Mo-Do: 9-16 Uhr & Fr: 9-15 Uhr

E-Mail: meinevk@allianz.at