Wechseln Sie jetzt zur
Allianz Vorsorgekasse

... weil es viele gute Gründe dafür gibt!

Beitrittsantrag (= Neuvertrag und Kündigung in einem Dokument) vollständig ausfüllen, ausdrucken und firmenmäßig unterzeichnen

WICHTIG: 

  • um den bestehenden Vertrag bei der anderen Vorsorgekasse zu kündigen, bitte bei Vollmacht zum Wechsel der Vorsorgekasse "ja" ankreuzen

Als Beilage benötigen wir:

  • die Kopie/Foto eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) der zeichnungsberechtigen Person(en) 
  • einen Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer 

Senden Sie die Unterlagen eingescannt per E-Mail an:

servicekasse@allianz.at

oder

per Post an: 

Allianz Vorsorgekasse AG

Wiedner Gürtel 9-13

1100 Wien

Gut zu wissen: 

  • durch ihre Vollmacht (= "ja" bei Vollmacht zum Wechsel der Vorsorgekasse) beauftragen Sie uns, alle auf Sie lautenden aufrechten Beitrittsverträgen mit anderen Betrieblichen Vorsorgekassen zu kündigen
  •  wir erledigen alles Weitere für Sie!
Besteht in Ihrem Unternehmen kein Betriebsrat, bestimmen Sie als Arbeitgeber die betriebliche Vorsorgekasse. Ihre Mitarbeiter:innen müssen über diese Entscheidung informiert werden (Aushang) bzw. muss in Unternehmen mit Betriebsrat/Betriebsrätin eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden
Wir haben die passenden Informationsmaterialien und helfen Ihnen gerne dabei!
Besteht in Ihrem Unternehmen kein/e Betriebsrat/Betriebsrätin, bestimmen Sie als Arbeitgeber:in die betriebliche Vorsorgekasse. Ihre Mitarbeiter:in müssen über Ihre Entscheidung informiert werden. In Unternehmen mit Betriebsrat/Betriebsrätin muss vorab eine verpflichtende Betriebsvereinbarung über den Vorsorgekassen-Wechsel abgeschlossen werden.

Unternehmen ohne Betriebsrat/Betriebsrätin

  • Ihre Mitarbeiter:innen müssen innerhalb einer Woche schriftlich über den Wechsel zur Allianz Vorsorgekasse informiert werden
  • ein Aushang (siehe "Vorlage Mitarbeiterinformation") ist hierfür ausreichend
  • im Anschluss daran besteht ein 14-tägiges Einspruchsrecht
  • widerspricht innerhalb dieser Frist mindestens 1/3 der Mitarbeiter:innen Ihrer Wahl, können Sie sich auf eine andere Vorsorgekasse einigen oder aber die Schlichtungsstelle anrufen

Unternehmen mit Betriebsrat/Betriebsrätin

  • der Wechsel der Vorsorgekasse muss in einer Betriebsvereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitgeber:in und dem/der Betriebsrat/Betriebsrätin festgehalten werden
  • sollte keine Einigung erzielt werden, gilt die Entscheidung durch die Schlichtungsstelle beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht als verbindliche Entscheidung für die Wahl der Vorsorgekasse

Folgende Kündigungsfristen sind unbedingt einzuhalten:

  • 6 Monate vor dem Bilanzstichtag der Kasse (31.12. des Jahres)
  • nach einer Zwangszuweisung: 3 Monate vor dem Bilanzstichtag der Kasse (31.12. des Jahres)

D.h. spätestens mit 30.06. bzw. 30.09. (Zwangszuweisung) ist die Kündigung an Ihre bisherige Vorsorgekasse zu übermitteln!

Hinweis: Sollten Sie die für Sie relevante Frist übersehen haben, können Sie erst zum Bilanzstichtag (31.12.) des nächsten Jahres wechseln.

Noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr

Laden Sie sich den Antrag auf Abschluss eines Beitrittsvertrags jetzt herunter. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Unterlagen gerne auch postalisch zu.

Schicken Sie uns dazu einfach ein E-Mail.