Für niedergelassene Ärzti:innen sowie Ordinationsbetreiber führt kein Weg an der Vorsorgekasse vorbei. Erstens ist sie gesetzlich verpflichtend, und zweitens gewinnt die zweite Säule in Form der betrieblichen Altersvorsorge angesichts von sinkenden Pensionen und drohenden Pensionslücken zunehmend an Bedeutung – sowohl für Ihre Mitarbeiter:innen als auch für Sie als selbständige:r Mediziner:in.
Wenn Sie als niedergelassene:r Arzt/Ärztin in der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) krankenpflichtversichert sind, handelt es sich um ein Pflichtmodell und Sie müssen binnen sechs Monaten eine Vorsorgekasse auswählen. Falls Sie keine Auswahl treffen, erfolgt automatisch eine Zuteilung zu einer der bestehenden österreichischen Vorsorgekassen.