Mit dem neuen Abfertigungsrecht haben alle Mitarbeiter:innen in Österreich, die nach dem 01.01.2003 ein Arbeitsverhältnis begonnen haben, Anspruch auf Abfertigung. Hierzu zählen auch geringfügig Beschäftigte und Praktikant:innen sowie seit dem Jahr 2008 auch Selbstständige.
Als gesetzliche Grundlage dient das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG).