Mit dem neuen Abfertigungsrecht haben alle Mitarbeiter:innen in Österreich, die nach dem 01.01.2003 ein Arbeitsverhältnis begonnen haben, Anspruch auf Abfertigung. Hierzu zählen auch geringfügig Beschäftigte und Praktikanten sowie seit dem Jahr 2008 auch Selbstständige.
Als gesetzliche Grundlage dient das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG).