Als Betriebliche Vorsorgekasse garantiert die Allianz Vorsorgekasse 100 % der eingezahlten Beiträge. Jede Garantie ist nur so gut wie die Finanzkraft des Garantiegebers. Laut BMSVG ist von jeder betrieblichen Vorsorgekasse eine Kapitalgarantierücklage zu bilden. Weiteres besteht eine gesetzliche Anlegerentschädigung für Guthaben bis zu EUR 20.000 pro Person.
Als Allianz Vorsorgekasse fühlen wir uns gegenüber unseren Kundinnen und Kunden zu weitaus mehr verpflichtet. Angesichts der in den letzten Jahren zunehmend volatilen Kapitalmärkte werden bei der Allianz Vorsorgekasse die rein gesetzlichen Garantierücklagen lediglich als Mindestanforderung betrachtet. Vielmehr verfolgt die Allianz Vorsorgekasse seit Jahren die Politik der freiwilligen Stärkung des Eigenkapitals über das gesetzliche Mindesterfordernis hinaus. Dazu werden Unternehmensgewinne zum Ausbau von Reserven verwendet. Die Allianz Vorsorgekasse kann mit Jahresabschluss 2020 in etwa das Fünffache der gesetzlich geforderten Eigenmittel vorweisen.