FAQ´s für Selbstständige

Alles, was Sie als Selbstständige:r zur Ihren Guthaben bei der Allianz Vorsorgekasse wissen müssen

Als Betriebliche Vorsorgekasse garantiert die Allianz Vorsorgekasse 100 % der eingezahlten Beiträge. Jede Garantie ist nur so gut wie die Finanzkraft des Garantiegebers. Laut BMSVG ist von jeder betrieblichen Vorsorgekasse eine Kapitalgarantierücklage zu bilden. Weiteres besteht eine gesetzliche Anlegerentschädigung für Guthaben bis zu EUR 20.000 pro Person.

Als Allianz Vorsorgekasse fühlen wir uns gegenüber unseren Kundinnen und Kunden zu weitaus mehr verpflichtet. Angesichts der in den letzten Jahren zunehmend volatilen Kapitalmärkte werden bei der Allianz Vorsorgekasse die rein gesetzlichen Garantierücklagen lediglich als Mindestanforderung betrachtet. Vielmehr verfolgt die Allianz Vorsorgekasse seit Jahren die Politik der freiwilligen Stärkung des Eigenkapitals über das gesetzliche Mindesterfordernis hinaus. Dazu werden Unternehmensgewinne zum Ausbau von Reserven verwendet. Die Allianz Vorsorgekasse kann mit Jahresabschluss 2020 in etwa das Fünffache der gesetzlich geforderten Eigenmittel vorweisen.

Verwaltungskosten

Je nach Dauer der durchgängigen Tätigkeit werden Verwaltungskosten vom laufenden Beitrag einbehalten. Dies sind 1,9% bei 1.-5. Jahren, 1,4% bei 6.-10. Jahren und 1% ab dem 11. Jahr.

Gebühr der Sozialversicherungsträger

Der Sozialversicherungsträger behält sich 0,3 % für die Einhebung und Weiterleitung des laufenden Beitrages ein.

Vermögensverwaltungskosten

Beim Veranlagungsergebnis handelt es sich um die erzielten Netto-Erträge der Veranlagung, d.h. die Kosten und Barauslagen der Veranlagung in der Höhe von maximal 0,7 % des veranlagten Vermögens sind bereits berücksichtigt. Die Vermögensverwaltungskosten werden nur bei Vorliegen eines positiven Veranlagungsergebnisses einbehalten.

Übertragungskosten

Im Falle einer Übertragung aus der Abfertigung ALT, werden keine Kosten verrechnet.

Sie können Ihr Guthaben von anderen Vorsorgekassen zur Allianz Vorsorgekasse übertragen lassen.

Voraussetzung ist:

  • dass die Allianz Vorsorgekasse aktuell Beiträge von Ihrem Arbeitgeber erhält

UND

  • dass seit mindestens drei Jahren keine Beiträge mehr in Ihre alte Vorsorgekasse einbezahlt worden sind.
Solange Sie keine Verfügungsmöglichkeit haben, können Ihre Abfertigungsansprüche weder abgetreten noch verpfändet werden.
Bei Tod des AWB geht das Guthaben, unabhängig von der Erreichung der Beitragsmonate, auf die Hinterbliebenen (Ehepartner sowie unterhaltspflichtige Kinder) über. Sollte es keine direkten Hinterbliebenen geben, oder melden sich diese nicht innerhalb von drei Monaten ab Todesdatum, fällt Ihr Guthaben in die Verlassenschaft.

Die Allianz Vorsorgekasse wird von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) über die Beendigung Ihrer selbständigen Tätigkeit informiert. Der Auszahlungsanspruch Ihrer Selbständigenvorsorge hängt von Ihren Beitragsmonaten ab.

Aber. Diese Fristen finden keine Geltung, wenn Sie ihre selbständige Tätigkeit aufgrund der Alterspension ruhend legen. Hier entsteht ein sofortiger Anspruch auf Auszahlung der Selbständigenvorsorge.

Beispiel:

Sie haben weniger als 36 Beitragsmonate: Hier besteht eine Wartefrist von 5 Jahren ab Beendigung der selbständigen Tätigkeit. Wenn Sie die Tätigkeit zum 31.12.2020 beendet haben, so haben Sie per 31.12.2025 Anspruch auf Auszahlung Ihrer Selbständigenvorsorge.

Haben Sie mehr als 36 Beitragsmonate: Hier besteht eine Wartefrist von 2 Jahren ab Beendigung der selbständigen Tätigkeit. Wenn Sie die Tätigkeit zum 31.12.2020 beendet haben, so haben Sie per 31.12.2022 Anspruch auf Auszahlung Ihrer Selbständigenvorsorge.

Die Allianz Vorsorgekasse wird von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) über die Beendigung Ihrer selbständigen Tätigkeit informiert. Der Auszahlungsanspruch Ihrer Selbständigenvorsorge hängt von Ihren Beitragsmonaten ab.

Aber. Diese Fristen finden keine Geltung, wenn Sie ihre selbständige Tätigkeit aufgrund der Alterspension ruhend legen. Hier entsteht ein sofortiger Anspruch auf Auszahlung der Selbständigenvorsorge.

Beispiel:

Sie haben weniger als 36 Beitragsmonate: Hier besteht eine Wartefrist von 5 Jahren ab Beendigung der selbständigen Tätigkeit. Wenn Sie die Tätigkeit zum 31.12.2020 beendet haben, so haben Sie per 31.12.2025 Anspruch auf Auszahlung Ihrer Selbständigenvorsorge.

Haben Sie mehr als 36 Beitragsmonate: Hier besteht eine Wartefrist von 2 Jahren ab Beendigung der selbständigen Tätigkeit. Wenn Sie die Tätigkeit zum 31.12.2020 beendet haben, so haben Sie per 31.12.2022 Anspruch auf Auszahlung Ihrer Selbständigenvorsorge.

Bei bestehendem Verfügungsanspruch schickt Ihnen die Allianz Vorsorgekasse automatisch ein Informationsschreiben über Ihre Verfügungsmöglichkeiten samt Verfügungserklärung zu. Mit der Verfügungserklärung können Sie die von Ihnen gewünschte Verfügungsart beantragen.

Vor Pensionsantritt: Frist von 6 Monaten beachten!

Gibt der/ die Anwartschaftsberechtigte seinen Verfügungswunsch nicht innerhalb von 6 Monaten ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses bekannt, wird die Abfertigungsanwartschaft weiterhin bei der Allianz Vorsorgekasse veranlagt. Der/ Die Anwartschaftsberechtigte kann erst wieder bei der nächsten Beendigung eines Arbeitsverhältnisses über die Abfertigungsanwartschaft verfügen, sofern dieses auszahlungsberechtigt beendet wird.

Bei Pensionsantritt: Frist von 3 Monaten beachten!

Im Falle einer Pensionierung ist eine Weiterveranlagung Ihrer Abfertigungsansprüche durch die Allianz Vorsorgekasse nicht mehr möglich. Ein steuerfreier Übertrag an eine Pensionskasse, Betriebliche Kollektivversicherung oder Pensionszusatzversicherung (gemäß § 108b) kann erfolgen. Das Verfügungsformular samt Verfügungswunsch muss innerhalb von 3 Monaten abgegeben werden, andernfalls wird eine Auszahlung des Kapitalbetrages per Postanweisung vorgenommen.

Nein. Sämtliche Beiträge sind frei von der Kapitalertragsteuer (KESt) und der Versicherungssteuer.

Lediglich im Falle einer Auszahlung als Kapitalbetrag wird die Lohnsteuer in Höhe von 6% einbehalten, diese wird von der Allianz Vorsorgekasse einbehalten und dem zuständigen Finanzamt abgeführt.

Ja, diese Möglichkeit würde bestehen. Dafür müssten Sie Ihr Guthaben an eine Pensionskasse oder Versicherung, wenn vorhanden, übertragen lassen bzw. eine Pensionszusatzversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abschließen.

Damit Ihre Abfertigungsansprüche ausbezahlt werden können, müssen Sie uns Ihre unterfertigte Verfügungserklärung samt Kopie eines Lichtbildausweises zukommen lassen. Wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird die Auszahlung gemäß § 16 (1) Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) durchgeführt: Sie erhalten Ihre Abfertigungsansprüche spätestens im zweitfolgenden Monat nach Geltendmachung binnen fünf Werktagen.

Beispiel: Senden Sie uns im März Ihren Antrag auf Auszahlung zu, so wird Ihnen Ihr Guthaben zwischen dem 1. und 5. Mai  überwiesen. Sollten Sie sich jedoch für eine Postbaranweisung entscheiden, wird die Auszahlung ein paar Tage länger dauern.