Sie können das Guthaben bei der Allianz Vorsorgekasse steuerfrei weiter veranlagen (bis zum Pensionsantritt bzw. bis zum nächsten Verfügungsanspruch).
Folgende Übertragungsmöglichkeiten gibt es:
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses informiert Sie die Allianz Vorsorgekasse über einen etwaigen Verfügungsanspruch.
Nach Erhalt dieses Verfügungsschreibens haben Sie 6 Monate Zeit, sich für eine der oben genannten Optionen zu entscheiden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine entsprechende Rückmeldung an die Vorsorgekasse, wird die Abfertigung bei uns weiter veranlagt. Eine Verfügung ist in diesem Fall erst wieder bei neuerlichem Verfügungsanspruch (bspw. Arbeitgeberkündigung oder Pensionierung) möglich.
Ab Pensionsantritt ist eine Weiterveranlagung der Abfertigung durch die Vorsorgekasse nicht mehr möglich.
Die Allianz Vorsorgekasse sendet Ihnen bei Pensionsantritt automatisch ein Verfügungsschreiben zu.
Bitte retournieren Sie das beiliegende Antwortformular für die Auszahlung innerhalb von 3 Monaten. Anderenfalls erfolgt die Auszahlung mittels kostenpflichtiger Postanweisung.