- Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich, durch ArbeitgeberInkündigung oder bei befristeten Dienstverhältnissen durch Zeitablauf beendet wurde
- UND die Summe Ihrer Beitragsmonate 36 Monate (3 Jahre) oder mehr (seit Ihrer letzten Verfügung) beträgt.
- nach 5 Jahren, in denen in Österreich keine beitragspflichtige Tätigkeit bestanden hat (z.B. wegen Selbständigkeit, Auslandsaufenthalt oder Arbeitslosigkeit) sowie spätestens
- zum Pensionsantritt
Wie werde ich über meinen Verfügungsanspruch informiert?
TIPP:
Registrieren Sie sich hier!
Was geschieht mit meiner Abfertigung Neu im Todesfall?
Welche Verfügungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl?
Sie können das Guthaben bei der Allianz Vorsorgekasse steuerfrei weiter veranlagen (bis zum Pensionsantritt bzw. bis zum nächsten Verfügungsanspruch).
Folgende Übertragungsmöglichkeiten gibt es:
VOR Pensionsantritt:
Frist von 6 Monaten beachten!
Frist von 6 Monaten beachten!
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses informiert Sie die Allianz Vorsorgekasse über einen etwaigen Verfügungsanspruch.
Nach Erhalt dieses Verfügungsschreibens haben Sie 6 Monate Zeit, sich für eine der oben genannten Optionen zu entscheiden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine entsprechende Rückmeldung an die Vorsorgekasse, wird die Abfertigung bei uns weiter veranlagt. Eine Verfügung ist in diesem Fall erst wieder bei neuerlichem Verfügungsanspruch (bspw. Kündigung durch den/die ArbeitgeberIn oder Pensionierung) möglich.
BEI Pensionsantritt:
Frist von 3 Monaten beachten!
Frist von 3 Monaten beachten!
Ab Pensionsantritt ist eine Weiterveranlagung der Abfertigung durch die Vorsorgekasse nicht mehr möglich.
Die Allianz Vorsorgekasse sendet Ihnen bei Pensionsantritt automatisch ein Verfügungsschreiben zu.
Bitte retournieren Sie das beiliegende Antwortformular für die Auszahlung innerhalb von 3 Monaten. Anderenfalls erfolgt die Auszahlung mittels kostenpflichtiger Postanweisung.