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Beitritt und Wechsel zur Allianz Vorsorgekasse
Vorteile der Allianz Vorsorgekasse
Warum Sie sich für die Allianz Vorsorgekasse entscheiden sollten!
Eine Vorsorgekasse ist eine Aktiengesellschaft mit Bankenkonzession für das Mitarbeitervorsorgegeschäft. Seit 01.01.2003 gilt für alle neuen Dienstverhältnisse die Abfertigung Neu über eine Betriebliche Vorsorgekasse.
Die Abwicklung funktioniert folgendermaßen: Jedes neue Beschäftigungsverhältnis wird vom Unternehmen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (kurz ÖGK) angemeldet. Die Vorsorgekassenbeiträge in Höhe von 1,53% des monatlichen Bruttoentgelts werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Gesundheitskasse geleistet.
Die Vorsorgekasse erhält daraufhin von der Gesundheitskasse die eingehobenen Beiträge und kümmert sich um die Veranlagung und Verwaltung der Abfertigungsgelder. Das angesparte Guthaben wird sodann direkt von der Vorsorgekasse an die ehemalige Mitarbeiter:in ausbezahlt.
Der Vorteil für Ihr Unternehmen:
Sie haben mit der laufenden Beitragszahlung Ihre Abfertigungsleistung erfüllt und keine ungewissen Verbindlichkeiten für die Zukunft.
Alte Abfertigungsansprüche für Mitarbeiter:innen mit Dienstbeginn vor dem 01.01.2003 können zudem steuerfrei ausgelagert werden.
Mehr Informationen finden Sie unter: Umstieg Abfertigung ALT zu Abfertigung NEU
Zusätzlich gilt die neue Abfertigung verpflichtend auch für Selbständige.
Wenn Sie in der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) krankenpflichtversichert sind, handelt es sich um ein Pflichtmodell und Sie müssen binnen sechs Monaten eine Vorsorgekasse auswählen. Falls Sie keine Auswahl treffen, erfolgt automatisch eine Zuteilung zu einer der bestehenden österreichischen Vorsorgekassen.
Eine private Altersvorsorge über eine Vorsorgekasse ist auch für Selbständige interessant, die nicht in der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) krankenpflichtversichert sind.
Das Optionsmodell gilt für Selbständige, die
Der Beitrag für diese Berufsgruppen beträgt 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung. Er wird brutto (also ohne Abzug von Einkommensteuer oder SV-Beiträgen) einbezahlt, mit Kaptalgarantie und völlig KEST-frei veranlagt. Bei der Auszahlung des angesammelten Guthabens fallen später nur pauschal 6% Steuer an, egal wie hoch Ihr Einkommen tatsächlich ist.
Leider können Sie sich nur innerhalb des ersten Jahres nach dem erstmaligen Beginn der Pflichtversicherung oder der Berufsausübung zur freiwilligen Beitragsleistung entscheiden. Ein späteres Opt-In ist derzeit gesetzlich nicht mehr möglich.
Die Vorsorgekasse kümmert sich um die Abfertigung NEU und kennt somit nur Einmalzahlungen bei Dienstende oder Pensionsbeginn.
Im Gegensatz dazu verwaltet eine Pensionskasse
Durch die Befreiung der Beitragszahlung von Lohnsteuer und SV-Beiträgen sowie sonstigen Lohnnebenkosten beträgt der Vorteil bis zu 30%. Die Veranlagung erfolgt KEST-frei. Prämiengeförderte Mitarbeiterbeiträge sind zusätzlich möglich.
Für das Unternehmen ist auch hier mit der Beitragszahlung alles erledigt, die Pensionskasse übernimmt die Veranlagung, Verwaltung und spätere Auszahlung der lebenslangen Pensionen.
Mehr Informationen finden Sie unter: Schritte zur Pensionskasse
Noch Fragen?
Wir sind gerne für Sie da!
Telefon: 01/546 22 - 567
Mo-Do: 9-16 Uhr & Fr: 9-15 Uhr
E-Mail: meinevk@allianz.at