Wann bekomme ich mein Guthaben?
JEDENFALLS
SPÄTESTENS
Hinweis: Sie waren gleichzeitig oder hintereinander unselbständig und selbständig tätig?
Die Beitragsmonate der Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge sind getrennt zu sehen, dass heißt werden nicht zusammengezählt.
Wie komme ich zu meinem Guthaben?
Welche Fristen muss ich beachten?
VOR Pensionsantritt:
Frist von 6 Monaten beachten!
Nach Beendigung Ihrer selbständigen Tätigkeit informiert Sie die Allianz Vorsorgekasse über einen etwaigen Verfügungsanspruch.
Nach Erhalt dieses Verfügungsschreibens haben Sie 6 Monate Zeit, sich für eine der unten genannten Optionen zu entscheiden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine entsprechende Rückmeldung an die Vorsorgekasse, wird Ihr Guthaben weiter veranlagt. Eine Verfügung ist in diesem Fall erst wieder bei neuerlichem Verfügungsanspruch (zum Beispiel nach 5 Jahren ohne Beitragszahlung oder Pensionierung) möglich.
BEI Pensionsantritt:
Frist von 3 Monaten beachten!
Ab Pensionsantritt ist eine Weiterveranlagung der Abfertigung Neu durch die Vorsorgekasse nicht mehr möglich.
Die Allianz Vorsorgekasse sendet Ihnen bei Pensionsantritt automatisch ein Verfügungsschreiben zu.
Bitte retournieren Sie das beiliegende Antwortformular für die Auszahlung innerhalb von 3 Monaten. Anderenfalls erfolgt die Auszahlung mittels kostenpflichtiger Postanweisung.
Was geschieht mit meinem Guthaben im Todesfall?
Welche Verfügungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl?
Folgende Übertragungsmöglichkeiten gibt es:
01 / 546 22 - 567
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr