JEDENFALLS
SPÄTESTENS
Nach Beendigung Ihrer selbständigen Tätigkeit informiert Sie die Allianz Vorsorgekasse über einen etwaigen Verfügungsanspruch.
Nach Erhalt dieses Verfügungsschreibens haben Sie 6 Monate Zeit, sich für eine der unten genannten Optionen zu entscheiden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine entsprechende Rückmeldung an die Vorsorgekasse, wird Ihr Guthaben weiter veranlagt. Eine Verfügung ist in diesem Fall erst wieder bei neuerlichem Verfügungsanspruch (zum Beispiel nach 5 Jahren ohne Beitragszahlung oder Pensionierung) möglich.
Ab Pensionsantritt ist eine Weiterveranlagung der Abfertigung Neu durch die Vorsorgekasse nicht mehr möglich.
Die Allianz Vorsorgekasse sendet Ihnen bei Pensionsantritt automatisch ein Verfügungsschreiben zu.
Bitte retournieren Sie das beiliegende Antwortformular für die Auszahlung innerhalb von 3 Monaten. Anderenfalls erfolgt die Auszahlung mittels kostenpflichtiger Postanweisung.
Folgende Übertragungsmöglichkeiten gibt es: