Wussten Sie, dass...
Wussten Sie, dass...
Über den Umstieg in die Abfertigung NEU ist ein Einvernehmen mit den betreffenden Mitarbeitern herzustellen und schriftlich zu vereinbaren.
Die für den Umstieg notwendigen Unterlagen bereiten wir gerne für Sie vor!
Nach dem erfolgten Umstieg auf die Abfertigung NEU leistet Ihr Unternehmen auch für diese Mitarbeiter monatliche Abfertigungsbeiträge an die Allianz Vorsorgekasse.
Vereinbarte Übertragungsbeträge aus der Abfertigung Alt sind direkt an die Allianz Vorsorgekasse zu überweisen.
Über den genauen Ablauf informieren wir Sie gerne!
Vollumstieg
Bei einem Vollumstieg wird als Abgeltung für den bisher erworbenen Abfertigungsanspruch ein der Höhe nach zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber zu vereinbarender Betrag (50% bis maximal 100% des bisherigen Anspruches) in die Vorsorgekasse einbezahlt und dort veranlagt.
Teilumstieg
Bei einem Teilumstieg handelt es sich um ein "Einfrieren" der bereits bestehenden Abfertigungsansprüche.
Die bisherigen Ansprüche (Anzahl der Abfertigungsmonate) aus der Abfertigung Alt werden festgeschrieben und unterliegen nach wie vor den alten Abfertigungsbestimmungen.
Vorteile für das Unternehmen:
Vorteile für die Mitarbeiter: