Umstieg von
Abfertigung ALT in Abfertigung NEU

Einfach erklärt - einfach umgesetzt!

  • ... es in Österreich 2 Abfertigungssysteme gibt? ALT und NEU?
    ... Arbeitgeber mit Mitarbeiter:innen im ALTEN Abfertigungssystem freiwillig auf das neue System umsteigen können?
    … mit einem Vollübertritt attraktive Steuereffekte für Ihr Unternehmen entstehen?
    … Sie bei einem Umstieg eine Win-Win-Situation erzeugen, die für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen gleichermaßen von Vorteil ist?
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  • gilt für Dienstverhältnisse vor 01.01.2003
  • Auszahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen
  • volles Kostenrisiko liegt beim Arbeitgeber
  •  laufende Beiträge von 1,53% des monatlichen Brutto-Gehaltes
  •  Anspruch bleibt immer erhalten
  •  Kapital liegt sicher in der Allianz Vorsorgekasse
so einfach geht's!

Das gesamte bisherige Abfertigungsguthaben wird in die Abfertigung Neu übertragen.

  • Planungssicherheit wollen
  • Rückstellungen abbauen & Liquidität aufbauen möchten
  • Ein modernes Vorsorgesystem bevorzugen

Sie bieten Ihren Mitarbeiter:innen den Umstieg in die Abfertigung NEU an. 

Der bestehende Abfertigungsanspruch wird berechnet und entschieden wieviel Prozent angeboten werden.

Um eine hohe Beteiligung zu erzielen, sind erfahrungsgemäß 100% am zielführendsten. Das gesetzliche Minimum liegt bei 50%.

Beachten Sie: Als Basis müssen Sie die bisherigen Dienstzeiten und das aktuelle Gehalt (inklusive variabler Gehaltsbestandteile) berücksichtigen.

Unternehmen mit Betriebsrat schließen eine Rahmenvereinbarung ab (hierzu stellen wir ein Muster zur Verfügung!)

Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem einzelnen Mitarbeiter legt die konkreten Details fest und muss schriftlich festgehalten werden.
Eine passende Vereinbarung finden Sie unten als Download.

Wichtig: Gibt es keine Zustimmung, kann kein Umstieg stattfinden.

Muster der Vereinbarung hier downloaden!

Der vereinbarte Übertragungsbetrag wird an die Allianz Vorsorgekasse überwiesen.

Die Höhe wird mit der entsprechenden Meldeliste zeitgleich an die Allianz Vorsorgekasse gemeldet.

 

Übertragungstabelle hier downloaden!

Für alle Dienstnehmer, die übertragen werden, muss eine Änderungsmeldung beim zuständigen Sozialversicherungsträger erfolgen. Eine entsprechende Ausfüllhilfe finden Sie hier.

Ab dem festgelegten Zeitpunkt des Umstiegs gelten nur mehr die Regelungen der Abfertigung NEU.

Der:Die Mitarbeiter:in erhält nun 1,53% des monatlichen Brutto-Gehalts in die Allianz Vorsorgekasse.

Vorteile für das Unternehmen

  • einfaches, einheitliches Abfertigungssystem für alle Mitarbeiter:innen
  • keine künftigen Liquiditätsengpässe durch anfallende Altabfertigungszahlungen 
  • bessere Kalkulierbarkeit der laufende Beitragsleistung
  • monatliche Beiträge gelten als Betriebsausgaben
  • bei Vollumstieg: Entfall der Rückstellungen aus der Bilanz
  • Steigerung der Motivation der Mitarbeiter:innen

Vorteile für die Mitarbeiter:innen

  • Übertragungsbetrag aus der Abfertigung Alt bleibt fix erhalten, egal wie das Arbeitsverhältnis endet
  • steuerfreie Übertragung in eine Pensionskasse oder Betriebliche Kollektivversicherung  mit der Möglichkeit ab Pensionsbeginn eine lebenslange, steuerfreie Pension von der Pensionskasse zu erhalten
  • Auszahlung der Abfertigung als Kapitalbetrag (abzüglich 6 % Lohnsteuer)
  •  immer den Überblick mit dem modernen Onlineportal unserer Vorsorgekasse
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01 / 546 22 - 567
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Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

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