Umstieg
Abfertigung ALT/NEU
Wussten Sie, dass...
In nur 3 Schritten von der Abfertigung ALT zur Abfertigung NEU
Über den Umstieg in die Abfertigung Neu ist ein Einvernehmen mit den betreffenden Mitarbeiter:innen herzustellen und schriftlich zu vereinbaren.
Die für den Umstieg notwendigen Unterlagen bereiten wir gerne für Sie vor!
Ab dem vereinbarten Stichtag ist der monatliche Beitrag in Höhe von 1,53% des Bruttobezugs über den zuständigen Krankenversicherungsträger an die Vorsorgekasse zu entrichten.
Den vereinbarten Übertragungsbetrag überweisen Sie bitte direkt an die Vorsorgekasse. Das entsprechende Formular mit den Bankdaten finden Sie unten.
Bitte senden Sie diese Übertragungstabelle ausgefüllt und firmenmäßig unterzeichnet mit einer Ausweiskopie der unterzeichnenden Personen an [email protected]
Für Fragen können Sie uns auch gerne telefonisch kontaktieren: 01 / 546 22 - 567
Unterschied zwischen Vollumstieg und Teilumstieg
Vollumstieg
Bei einem Vollumstieg wird als Abgeltung für den bisher erworbenen Abfertigungsanspruch ein der Höhe nach zwischen Mitarbeiter:in und Arbeitgeber:in zu vereinbarender Betrag (50% bis maximal 100% des bisherigen Anspruches) in die Vorsorgekasse einbezahlt und dort veranlagt.
Teilumstieg
Bei einem Teilumstieg handelt es sich um ein "Einfrieren" der bereits bestehenden Abfertigungsansprüche.
Die bisherigen Ansprüche (Anzahl der Abfertigungsmonate) aus der Abfertigung Alt werden festgeschrieben und unterliegen nach wie vor den alten Abfertigungsbestimmungen.
Vorteile für das Unternehmen
Vorteile für die Mitarbeiter:innen
Wir sind gerne für Sie da!
01 / 546 22 - 567
[email protected]
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr