Umstieg von
Abfertigung ALT in Abfertigung NEU
Einfach erklärt - einfach umgesetzt!
Wussten Sie, dass...
Abfertigung ALT
Abfertigung NEU
In nur 4 Schritten: so funktioniert der Umstieg
Das gesamte bisherige Abfertigungsguthaben wird in die Abfertigung Neu übertragen.
Sinnvoll für Unternehmen, die:
- Planungssicherheit wollen
- Rückstellungen abbauen & Liquidität aufbauen möchten
- Ein modernes Vorsorgesystem bevorzugen
Sie bieten Ihren Mitarbeiter:innen den Umstieg in die Abfertigung NEU an.
Der bestehende Abfertigungsanspruch wird berechnet und entschieden wieviel Prozent angeboten werden.
Um eine hohe Beteiligung zu erzielen, sind erfahrungsgemäß 100% am zielführendsten. Das gesetzliche Minimum liegt bei 50%.
Beachten Sie: Als Basis müssen Sie die bisherigen Dienstzeiten und das aktuelle Gehalt (inklusive variabler Gehaltsbestandteile) berücksichtigen.
Unternehmen mit Betriebsrat schließen eine Rahmenvereinbarung ab (hierzu stellen wir ein Muster zur Verfügung!)
Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem einzelnen Mitarbeiter legt die konkreten Details fest und muss schriftlich festgehalten werden.
Eine passende Vereinbarung finden Sie unten als Download.
Wichtig: Gibt es keine Zustimmung, kann kein Umstieg stattfinden.
Muster der Vereinbarung hier downloaden!
Der vereinbarte Übertragungsbetrag wird an die Allianz Vorsorgekasse überwiesen.
Die Höhe wird mit der entsprechenden Meldeliste zeitgleich an die Allianz Vorsorgekasse gemeldet.
Für alle Dienstnehmer, die übertragen werden, muss eine Änderungsmeldung beim zuständigen Sozialversicherungsträger erfolgen. Eine entsprechende Ausfüllhilfe finden Sie hier.
Ab dem festgelegten Zeitpunkt des Umstiegs gelten nur mehr die Regelungen der Abfertigung NEU.
Der:Die Mitarbeiter:in erhält nun 1,53% des monatlichen Brutto-Gehalts in die Allianz Vorsorgekasse.
Weitere Informationen
Vorteile für das Unternehmen
Vorteile für die Mitarbeiter:innen
Wir sind gerne für Sie da!
01 / 546 22 - 567
[email protected]
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr