Wussten Sie, dass...
so einfach geht's!
In nur 3 Schritten von der Abfertigung ALT zur Abfertigung NEU
Über den Umstieg in die Abfertigung Neu ist ein Einvernehmen mit den betreffenden Mitarbeiter:innen herzustellen und schriftlich zu vereinbaren.
Die für den Umstieg notwendigen Unterlagen bereiten wir gerne für Sie vor!
Nach dem erfolgten Umstieg auf die Abfertigung Neu leistet Ihr Unternehmen auch für diese Mitarbeiter:innen monatliche Abfertigungsbeiträge an die Allianz Vorsorgekasse.
Vereinbarte Übertragungsbeträge aus der Abfertigung Alt sind direkt an die Allianz Vorsorgekasse zu überweisen.
Über den genauen Ablauf informieren wir Sie gerne!
Unterschied zwischen Vollumstieg und Teilumstieg
Vollumstieg
Bei einem Vollumstieg wird als Abgeltung für den bisher erworbenen Abfertigungsanspruch ein der Höhe nach zwischen Mitarbeiter:in und Arbeitgeber:in zu vereinbarender Betrag (50% bis maximal 100% des bisherigen Anspruches) in die Vorsorgekasse einbezahlt und dort veranlagt.
Teilumstieg
Bei einem Teilumstieg handelt es sich um ein "Einfrieren" der bereits bestehenden Abfertigungsansprüche.
Die bisherigen Ansprüche (Anzahl der Abfertigungsmonate) aus der Abfertigung Alt werden festgeschrieben und unterliegen nach wie vor den alten Abfertigungsbestimmungen.
Vorteile für das Unternehmen
Vorteile für die Mitarbeiter:innen
01 / 546 22 - 567
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr