Vor Pensionsantritt: Frist von 6 Monaten beachten!
Gibt der/ die Anwartschaftsberechtigte seinen Verfügungswunsch nicht innerhalb von 6 Monaten ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses bekannt, wird die Abfertigungsanwartschaft weiterhin bei der Allianz Vorsorgekasse veranlagt. Der/ Die Anwartschaftsberechtigte kann erst wieder bei der nächsten Beendigung eines Arbeitsverhältnisses über die Abfertigungsanwartschaft verfügen, sofern dieses auszahlungsberechtigt beendet wird.
Bei Pensionsantritt: Frist von 3 Monaten beachten!
Im Falle einer Pensionierung ist eine Weiterveranlagung Ihrer Abfertigungsansprüche durch die Allianz Vorsorgekasse nicht mehr möglich. Ein steuerfreier Übertrag an eine Pensionskasse, Betriebliche Kollektivversicherung oder Pensionszusatzversicherung (gemäß § 108b) kann erfolgen. Das Verfügungsformular samt Verfügungswunsch muss innerhalb von 3 Monaten abgegeben werden, andernfalls wird eine Auszahlung des Kapitalbetrages per Postanweisung vorgenommen.