Bei einem Teilumstieg handelt es sich um ein "Einfrieren" der bereits bestehenden Abfertigungsansprüche.
Die bisherigen Ansprüche (Anzahl der Abfertigungsmonate) aus der Abfertigung Alt werden festgeschrieben und unterliegen nach wie vor den alten Abfertigungsbestimmungen.
Ab einem vereinbarten Stichtag gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Abfertigung Neu für die weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt von dem/der Arbeitgeber:in monatliche Beiträge in Höhe von 1,53 % des Bruttobezugs an die Allianz Vorsorgekasse geleistet werden. Dieser Teil des Abfertigungsanspruchs besteht gegenüber der Allianz Vorsorgekasse – und nicht mehr gegenüber dem/der Arbeitgeber:in.
Lediglich der eingefrorene Altabfertigungsanspruch besteht weiterhin gegenüber dem/der Arbeitgeber:in. Dieser wächst nach dem erfolgten Teilumstieg auch nicht mehr weiter an.
so einfach geht's!
Nur 3 Schritte zu Ihrem Teilumstieg
Sie bieten Ihren betreffenden Mitarbeiter:innen an, die bisher erworbenen Altabfertigungsansprüche „einzufrieren“ und ab einem bestimmten Stichtag auf Abfertigung Neu umzusteigen.
Ab diesem Zeitpunkt leisten Sie monatliche Beiträge in Höhe von 1,53% an die Allianz Vorsorgekasse.
Über den Umstieg, die Höhe des Betrages und den Zeitpunkt der Übertragung ist mit jedem/jeder betroffenen Mitarbeiter:in ein Einvernehmen herzustellen und dieses schriftlich festzuhalten.
Ab dem vereinbarten Stichtag ist der monatliche Beitrag in Höhe von 1,53% des Bruttobezugs über den zuständigen Krankenversicherungsträger an die Vorsorgekasse zu entrichten.
Die weitere Verwaltung und Veranlagung dieser Beiträge erfolgt direkt über die Allianz Vorsorgekasse.
Steuerliche Auswirkungen für mein Unternehmen
weiterhin Rückstellungsbildung nach § 14 EStG für eingefrorene Ansprüche (Ausnahme: die Übertragung der Rückstellung ins Eigenkapital bzw. auf eine als versteuert geltende Rücklage ist bereits erfolgt)
gewinnerhöhende Auflösung der Rückstellung bei Wegfall der Verpflichtung
Beiträge an die Allianz Vorsorgekasse gelten als Betriebsaufwand
Steuerliche Auswirkungen für mich als Mitarbeiter:in
keine steuerliche Auswirkung durch „Einfrieren“ der Altabfertigungsansprüche
Abfertigungsbeiträge an die Allianz Vorsorgekasse sind steuerfrei
die Veranlagungserträge der Vorsorgekasse sind KESt-befreit
6% Lohnsteuer erst bei der Auszahlung der Abfertigung durch den/die Arbeitgeber:in und/oder die Vorsorgekasse
Vorsorgekasse zahlt auch, wenn die eingefrorene Abfertigung nicht zusteht (z.B. bei Selbstkündigung)
Erforderliche Dokumente für den Teilumstieg
Muster Betriebsvereinbarung
Muster Einzelvereinbarung
Leitfaden
Übertragungstabelle
Muster Betriebsvereinbarung
In Unternehmen mit Betriebsrat müssen die Rahmenbedingungen in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.