Sie müssen keine weiteren Schritte tätigen. Wenn Sie uns nicht innerhalb von sechs Monaten antworten, wird diese Variante automatisch umgesetzt.
Ihr Guthaben wird von der Allianz Vorsorgekasse weiter verwaltet und veranlagt. Die Kapitalgarantie auf die eingezahlten Beiträge bleibt bestehen. Sie werden automatisch verständigt, sobald Sie gesetzlich das nächste Mal auf Ihr Guthaben zugreifen können.
Sie nehmen an einer Firmenpension teil, die Ihr (jetziger oder früherer) Arbeitgeber für Sie bei einer österreichischen Pensionskasse oder betrieblichen Kollektivversicherung finanziert hat? Dann können Sie Ihr Guthaben auch steuerfrei dorthin übertragen lassen.
Teilen Sie uns dazu bitte einfach die zuständige Pensionskasse oder das verwaltende Versicherungsunternehmen und Ihre dortige Vertrags- bzw. Kundennummer mit.
Eine entsprechende Vorlage gibt es hier als Download.
Sie haben bereits eine private Pensionszusatzversicherung nach § 108b EStG bei einem österreichischen Versicherungsunternehmen? Auch dorthin können Sie Ihr Guthaben übertragen lassen.
Hierzu muss uns die zuständige Versicherung eine schriftliche Bestätigung mit folgendem Inhalt zukommen lassen:
- Name und Geburtsdatum der versicherten Person
- Bestätigung, dass der Versicherungsvertrag den Bestimmungen des § 108b Einkommensteuergesetz (EStG) entspricht (grundsätzlich keine Möglichkeit zum Rückkauf; im Falle eines Rückkaufs wird die nachträgliche Versteuerung - Lohnsteuer und Versicherungssteuer - durch das Versicherungsunternehmen vorgenommen)
- Bankverbinung für die Überweisung des Guthabens
- Vertrags- bzw. Polizzennummer
Hinweis: Eine Übertragung in die staatliche Pensionsversicherung (PVA - Pensionsversicherungsanstalt) ist leider nicht möglich.
Für eine einfache und schnelle Auszahlung nutzen Sie bitte unser Onlineportal.
Haben Sie Anspruch auf Auszahlung des Guthabens, finden Sie in unserem Onlineportal den Reiter "Auszahlung" und folgen den Schritten. Geben Sie uns dazu bitte Ihre Bankverbindung (IBAN, BIC) bekannt.
Die gesetzliche Lohnsteuer von 6 % des Auszahlungsbetrages wird von der Allianz Vorsorgekasse einbehalten und automatisch an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Vor Pensionsantritt: Frist von 6 Monaten beachten!
Gibt der oder die Anwartschaftsberechtigte seinen Verfügungswunsch nicht innerhalb von 6 Monaten ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses bekannt, wird die Abfertigungsanwartschaft weiterhin bei der Allianz Vorsorgekasse veranlagt. Der oder Die Anwartschaftsberechtigte kann erst wieder bei der nächsten Beendigung eines Arbeitsverhältnisses über die Abfertigungsanwartschaft verfügen, sofern dieses auszahlungsberechtigt beendet wird.
Bei Pensionsantritt: Frist von 3 Monaten beachten!
Im Falle einer Pensionierung ist eine Weiterveranlagung Ihrer Abfertigungsansprüche durch die Allianz Vorsorgekasse nicht mehr möglich. Ein steuerfreier Übertrag an eine Pensionskasse, Betriebliche Kollektivversicherung oder Pensionszusatzversicherung (gemäß § 108b) kann erfolgen. Der Verfügungswunsch muss innerhalb von 3 Monaten abgegeben werden, andernfalls wird eine Auszahlung des Kapitalbetrages per Postanweisung vorgenommen.
JA, wir empfehlen Ihnen jedenfalls die Auszahlung Ihres Guthabens.
Denn: Guthaben können laut Gesetz nach insgesamt 10 Jahren ohne beitragspflichtige Beschäftigung in Österreich verloren gehen (Verfall zugunsten der Veranlagungserträge). Vor Ablauf dieser 10 Jahre werden Sie zwar, mit einer neuerlichen Antwortfrist von 6 Monaten, nochmals schriftlich darauf hingewiesen. Dies setzt aber voraus, dass Sie Ihre Adressdaten bis dahin aktuell halten.
Mit Pensionsbeginn endet zwingend die Veranlagung Ihres Guthaben. Bitte nehmen Sie eine der angeführten Möglichkeiten in Anspruch. Entscheiden Sie sich nicht innerhalb von 3 Monaten, müssen wir Ihr Guthaben mittels Postanweisung auszahlen. Die Kosten werden Ihnen verrechnet und reduzieren Ihr Guthaben beträchtlich.
Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen, wird Ihr Guthaben mit Kapitalgarantie weiterveranlagt.
Ein erneuter Zugriff auf das Guthaben ist möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies sehen sich zum gegebenen Zeitpunkt auch im Onlineportal.