Wechseln Sie jetzt zur
Allianz Vorsorgekasse

... weil es viele gute Gründe dafür gibt!

Beitrittsantrag (= Neuvertrag und Kündigung in einem Dokument) vollständig ausfüllen, ausdrucken und firmenmäßig unterzeichnen

WICHTIG: 

  • um den bestehenden Vertrag bei der anderen Vorsorgekasse zu kündigen, bitte bei Vollmacht zum Wechsel der Vorsorgekasse "ja" ankreuzen

Als Beilage benötigen wir:

  • die Kopie/Foto eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) der zeichnungsberechtigen Person(en) 
  • einen Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer 

Senden Sie die Unterlagen eingescannt per E-Mail an:

[email protected]

oder

per Post an: 

Allianz Vorsorgekasse AG

Wiedner Gürtel 9-13

1100 Wien

Gut zu wissen: 

  • durch ihre Vollmacht (= "ja" bei Vollmacht zum Wechsel der Vorsorgekasse) beauftragen Sie uns, alle auf Sie lautenden aufrechten Beitrittsverträgen mit anderen Betrieblichen Vorsorgekassen zu kündigen
  •  wir erledigen alles Weitere für Sie!
Besteht in Ihrem Unternehmen kein Betriebsrat, bestimmen Sie als Arbeitgeber die betriebliche Vorsorgekasse. Ihre Mitarbeiter:innen müssen über diese Entscheidung informiert werden (Aushang) bzw. muss in Unternehmen mit Betriebsrat/Betriebsrätin eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden
Wir haben die passenden Informationsmaterialien und helfen Ihnen gerne dabei!
Besteht in Ihrem Unternehmen kein/e Betriebsrat/Betriebsrätin, bestimmen Sie als Arbeitgeber:in die betriebliche Vorsorgekasse. Ihre Mitarbeiter:in müssen über Ihre Entscheidung informiert werden. In Unternehmen mit Betriebsrat/Betriebsrätin muss vorab eine verpflichtende Betriebsvereinbarung über den Vorsorgekassen-Wechsel abgeschlossen werden.

Unternehmen ohne Betriebsrat/Betriebsrätin

  • Ihre Mitarbeiter:innen müssen innerhalb einer Woche schriftlich über den Wechsel zur Allianz Vorsorgekasse informiert werden
  • ein Aushang (siehe "Vorlage Mitarbeiterinformation") ist hierfür ausreichend
  • im Anschluss daran besteht ein 14-tägiges Einspruchsrecht
  • widerspricht innerhalb dieser Frist mindestens 1/3 der Mitarbeiter:innen Ihrer Wahl, können Sie sich auf eine andere Vorsorgekasse einigen oder aber die Schlichtungsstelle anrufen

Unternehmen mit Betriebsrat/Betriebsrätin

  • der Wechsel der Vorsorgekasse muss in einer Betriebsvereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitgeber:in und dem/der Betriebsrat/Betriebsrätin festgehalten werden
  • sollte keine Einigung erzielt werden, gilt die Entscheidung durch die Schlichtungsstelle beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht als verbindliche Entscheidung für die Wahl der Vorsorgekasse

Folgende Kündigungsfristen sind unbedingt einzuhalten:

  • 6 Monate vor dem Bilanzstichtag der Kasse (31.12. des Jahres)
  • nach einer Zwangszuweisung: 3 Monate vor dem Bilanzstichtag der Kasse (31.12. des Jahres)

D.h. spätestens mit 30.06. bzw. 30.09. (Zwangszuweisung) ist die Kündigung an Ihre bisherige Vorsorgekasse zu übermitteln!

Hinweis: Sollten Sie die für Sie relevante Frist übersehen haben, können Sie erst zum Bilanzstichtag (31.12.) des nächsten Jahres wechseln.