Die Kontoinformation informiert Sie über:
Bitte beachten Sie, dass das ausgewiesene Kapital auf der zum Zeitpunkt der Erstellung der Kontonachricht vorliegenden Beitragsgrundlagenmeldung des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger basiert. Korrekturen der Beitragsgrundlagen können das ausgewiesene Kapital sowohl erhöhen als auch reduzieren bzw. in Ausnahmefällen zu Rückforderungen von ausbezahltem Kapital führen.
Nutzen Sie unser Online-Portal , dort ist Ihr monatlicher Kontostand jederzeit abrufbar.
Seit Anfang 2019 ist Ihr Onlinekonto besonders interessant.
Ab sofort finden Sie darin auch
Zwecks besserer Übersicht sind alte Guthaben vor 2019 und die laufenden Monatsbeiträge jeweils getrennt ausgewiesen. Zusätzlich zu den unterjährigen Details finden Sie Ihre jährlichen Kontoinformationen archiviert. Sie ersparen sich damit die unnötige Papierflut.
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Für den Zugriff benötigen Sie nur Ihre persönliche Kundennummer. Diese beginnt mit "M97..." bzw. "B97..." und ist auf der ersten Seite Ihrer jährlichen Kontoinformation jeweils angedruckt.
Die Zusendung der Kontoinformation hat reinen Informationscharakter und bedeutet nicht, dass Sie sich Ihr Guthaben unmittelbar auszahlen lassen können.
Eine Auszahlung ist erst dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Kein Anspruch auf Auszahlung besteht:
Sobald ein Anspruch auf Auszahlung vorliegt, erhalten Sie von uns gesondert ein Schreiben, in dem wir Sie auffordern, uns Ihren Wunsch bezüglich Verwendung Ihres Guthabens mitzuteilen.
In der Mitarbeitervorsorge besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Guthabens, wenn:
Sie insgesamt zumindest 3 Jahre (= 36 Beitragsmonate) gearbeitet haben und eine der folgenden Arbeitsverhältnisbeendigungen auf Sie zutrifft:
Unabhängig davon können Sie über Ihr Guthaben verfügen, wenn insgesamt 5 Jahre keine Einzahlungen in eine Betriebliche Vorsorgekasse geleistet wurden. Bei Pensionierung besteht ein sofortiger Auszahlungsanspruch.