Ich habe von meiner Vorsorgekasse eine Kontoinformation zugesandt bekommen. Wozu dient die Kontoinformation?

Die Kontoinformation informiert Sie über:

  • den Kontostand am Anfang des Jahres,
  • die für das Kalenderjahr gemeldeten Beiträge,
  • die im Kalenderjahr angefallenen Kosten,
  • das im Kalenderjahr erwirtschaftete Veranlagungsergebnis und
  • diesbezügliche Details,
  • den Kontostand am Ende des Jahres sowie
  • die Arbeitgeber, die im Kalenderjahr Beiträge gemeldet haben.

Bitte beachten Sie, dass das ausgewiesene Kapital auf der zum Zeitpunkt der Erstellung der Kontonachricht vorliegenden Beitragsgrundlagenmeldung des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger basiert. Korrekturen der Beitragsgrundlagen können das ausgewiesene Kapital sowohl erhöhen als auch reduzieren bzw. in Ausnahmefällen zu Rückforderungen von ausbezahltem Kapital führen.

Muss ich mir die Kontoinformation aufheben? Muss ich etwas damit tun?
Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie diese Informationen aufheben oder nicht. Im Bedarfsfall können Sie die Kontoinformation für vergangene Jahre entweder über das  Online-Portal  abrufen oder bei uns anfordern.
Ich habe im Vorjahr keine Kontoinformation erhalten, warum nicht?
Hat sich Ihr Kontostand gegenüber dem Vorjahr um nicht mehr als EUR 30 verändert – dies kann z. B. der Fall sein, wenn Sie Ihren Arbeitgeber gewechselt haben und dieser die Beiträge in eine andere Betriebliche Vorsorgekasse einzahlt – dann wird Ihnen nur alle 3 Jahre eine Kontoinformation zugesandt.

Nutzen Sie unser  Online-Portal , Sie können dort den Kontostand jährlich ablesen.
Kann ich in Zukunft über das Internet meinen Kontostand erfahren?

Nutzen Sie unser  Online-Portal , dort ist Ihr monatlicher Kontostand jederzeit abrufbar.

Seit Anfang 2019 ist Ihr Onlinekonto besonders interessant. 

Ab sofort finden Sie darin auch

  • die laufenden Monatsbeiträge Ihres Arbeitgebers
  • den aktuellen Kontostand und
  • alle unterjährigen Wertentwicklungen

Zwecks besserer Übersicht sind alte Guthaben vor 2019 und die laufenden Monatsbeiträge jeweils getrennt ausgewiesen. Zusätzlich zu den unterjährigen Details finden Sie Ihre jährlichen Kontoinformationen archiviert. Sie ersparen sich damit die unnötige Papierflut.

Registrieren Sie sich noch heute!

Unser Online-Portal finden Sie unter www.allianzvk.at/login.html 

Für den Zugriff benötigen Sie nur Ihre persönliche Kundennummer. Diese beginnt mit "M97..." bzw. "B97..." und ist auf der ersten Seite Ihrer jährlichen Kontoinformation jeweils angedruckt.

 

Kann ich mir den angegebenen Betrag auszahlen lassen?

Die Zusendung der Kontoinformation hat reinen Informationscharakter und bedeutet nicht, dass Sie sich Ihr Guthaben unmittelbar auszahlen lassen können.

Eine Auszahlung ist erst dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Kein Anspruch auf Auszahlung besteht:

  • wenn Sie in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehen oder
  • wenn Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als 36 Beitragsmonate seit der letzten Auszahlung haben oder
  • wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst kündigen.
Wann kann ich mir das Geld auszahlen lassen?

Sobald ein Anspruch auf Auszahlung vorliegt, erhalten Sie von uns gesondert ein Schreiben, in dem wir Sie auffordern, uns Ihren Wunsch bezüglich Verwendung Ihres Guthabens mitzuteilen.

In der Mitarbeitervorsorge besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Guthabens, wenn:

Sie insgesamt zumindest 3 Jahre (= 36 Beitragsmonate) gearbeitet haben und eine der folgenden Arbeitsverhältnisbeendigungen auf Sie zutrifft:

  • bei Kündigung durch den Arbeitgeber
  • bei einvernehmlicher Auflösung
  • bei berechtigtem vorzeitigen Austritt oder Kündigung während einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz
  • bei ungerechtfertigter oder unverschuldeter Entlassung
  • bei Pensionsantritt oder Zeitablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses.

Unabhängig davon können Sie über Ihr Guthaben verfügen, wenn insgesamt 5 Jahre keine Einzahlungen in eine Betriebliche Vorsorgekasse geleistet wurden. Bei Pensionierung besteht ein sofortiger Auszahlungsanspruch.

Wer hat das Geld eingezahlt?
Die Beiträge in die Betriebliche Vorsorgekasse werden in der Mitarbeitervorsorge von Ihrem Arbeitgeber ab dem zweiten Beschäftigungsmonat (der Probemonat ist beitragsfrei mit Ausnahme von Saisonarbeit und Arbeitswechsel innerhalb eines Konzerns binnen 12 Monaten, in diesen Fällen wird per Arbeitsantritt eingezahlt) geleistet.
Was passiert während der Kinderbetreuungszeiten oder Zeiten eines Präsenzdienstes?
Während der Kinderbetreuungszeiten, der Bildungs- und Hospizkarenz werden die Beiträge in der Höhe von 1,53 % des Kinderbetreuungsgeldes vom Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) bezahlt.

Bei Präsenzdienern erfolgt die Beitragszahlung bei weiterhin aufrechtem Arbeitsverhältnis für maximal 1 Jahr durch den Arbeitgeber. Als Bemessungsgrundlage wird die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes  herangezogen.
Was passiert mit meiner Anwartschaft, und wie wird das Geld veranlagt, wenn ich keine Auszahlung wünsche?
Solange die Anwartschaft besteht, wird das Kapital veranlagt.

Die Veranlagung der Allianz Vorsorgekasse AG erfolgt defensiv, d. h. der Aktienanteil beträgt zwischen 0 % und 14 %.

Weitere aktuelle Details zur Veranlagung entnehmen Sie bitte unserem  Online-Portal  sowie der Rückseite der Kontoinformation.
Wie hoch sind meine Zinsen?
Die Verzinsung der Betrieblichen Vorsorgekassen ist variabel und hängt vom jeweils erzielten Veranlagungsergebnis ab.

Annahmen über die Höhe zukünftiger Verzinsungen sind nicht möglich.
Kann das eingezahlte Kapital auch weniger werden?
Die Beiträge aus der Mitarbeitervorsorge unterliegen einer Kapitalgarantie, d. h. dass selbst bei eventuellen Veranlagungsverlusten ein Mindestanspruch auf die einbezahlten Beiträge besteht.
Was passiert im Fall meines Todes?
Im Todesfall sind Ehegatten oder eingetragene Partner und Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, anspruchsberechtigt. Diese können innerhalb von 3 Monaten nach dem Tod des Anwartschaftsberechtigten eine Auszahlung des Guthabens direkt bei der Betrieblichen Vorsorgekasse beantragen.

Gibt es keine anspruchsberechtigten Personen oder wird die 3-Monats-Frist versäumt, fällt das Guthaben in die Verlassenschaft.