FAQs über die Kontoinformation in 5 Sprachen
Die häufigsten Fragen zu Ihrer Kontoinformation
Die Kontoinformation informiert Sie über:
- den Kontostand am Anfang des Jahres,
- die für das Kalenderjahr gemeldeten Beiträge,
- die im Kalenderjahr angefallenen Kosten,
- das im Kalenderjahr erwirtschaftete Veranlagungsergebnis und
- diesbezügliche Details,
- den Kontostand am Ende des Jahres sowie
- die Arbeitgeber, die im Kalenderjahr Beiträge gemeldet haben.
Bitte beachten Sie, dass das ausgewiesene Kapital auf der zum Zeitpunkt der Erstellung der Kontonachricht vorliegenden Beitragsgrundlagenmeldung des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger basiert. Korrekturen der Beitragsgrundlagen können das ausgewiesene Kapital sowohl erhöhen als auch reduzieren bzw. in Ausnahmefällen zu Rückforderungen von ausbezahltem Kapital führen.
Nutzen Sie unser Online-Portal , Sie können dort den Kontostand jährlich ablesen.
Nutzen Sie unser Online-Portal , dort ist Ihr monatlicher Kontostand jederzeit abrufbar.
Seit Anfang 2019 ist Ihr Onlinekonto besonders interessant.
Ab sofort finden Sie darin auch
- die laufenden Monatsbeiträge Ihres Arbeitgebers
- den aktuellen Kontostand und
- alle unterjährigen Wertentwicklungen
Zwecks besserer Übersicht sind alte Guthaben vor 2019 und die laufenden Monatsbeiträge jeweils getrennt ausgewiesen. Zusätzlich zu den unterjährigen Details finden Sie Ihre jährlichen Kontoinformationen archiviert. Sie ersparen sich damit die unnötige Papierflut.
Registrieren Sie sich noch heute!
Unser Online-Portal finden Sie unter www.allianzvk.at/login.html
Für den Zugriff benötigen Sie nur Ihre persönliche Kundennummer. Diese beginnt mit "M97..." bzw. "B97..." und ist auf der ersten Seite Ihrer jährlichen Kontoinformation jeweils angedruckt.
Die Zusendung der Kontoinformation hat reinen Informationscharakter und bedeutet nicht, dass Sie sich Ihr Guthaben unmittelbar auszahlen lassen können.
Eine Auszahlung ist erst dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Kein Anspruch auf Auszahlung besteht:
- wenn Sie in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehen oder
- wenn Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als 36 Beitragsmonate seit der letzten Auszahlung haben oder
- wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst kündigen.
Sobald ein Anspruch auf Auszahlung vorliegt, erhalten Sie von uns gesondert ein Schreiben, in dem wir Sie auffordern, uns Ihren Wunsch bezüglich Verwendung Ihres Guthabens mitzuteilen.
In der Mitarbeitervorsorge besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Guthabens, wenn:
Sie insgesamt zumindest 3 Jahre (= 36 Beitragsmonate) gearbeitet haben und eine der folgenden Arbeitsverhältnisbeendigungen auf Sie zutrifft:
- bei Kündigung durch den Arbeitgeber
- bei einvernehmlicher Auflösung
- bei berechtigtem vorzeitigen Austritt oder Kündigung während einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz
- bei ungerechtfertigter oder unverschuldeter Entlassung
- bei Pensionsantritt oder Zeitablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses.
Unabhängig davon können Sie über Ihr Guthaben verfügen, wenn insgesamt 5 Jahre keine Einzahlungen in eine Betriebliche Vorsorgekasse geleistet wurden. Bei Pensionierung besteht ein sofortiger Auszahlungsanspruch.
Bei Präsenzdienern erfolgt die Beitragszahlung bei weiterhin aufrechtem Arbeitsverhältnis für maximal 1 Jahr durch den Arbeitgeber. Als Bemessungsgrundlage wird die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes herangezogen.
Die Veranlagung der Allianz Vorsorgekasse AG erfolgt defensiv, d. h. der Aktienanteil beträgt zwischen 0 % und 14 %.
Weitere aktuelle Details zur Veranlagung entnehmen Sie bitte unserem Online-Portal sowie der Rückseite der Kontoinformation.
Annahmen über die Höhe zukünftiger Verzinsungen sind nicht möglich.
Gibt es keine anspruchsberechtigten Personen oder wird die 3-Monats-Frist versäumt, fällt das Guthaben in die Verlassenschaft.