Abfertigung NEU für Ihre Mitarbeiter:innen

Jetzt Vertrag für Ihre Mitarbeiter:in abschließen:

Mit dem neuen Abfertigungsrecht haben alle Mitarbeiter:innen in Österreich, die nach dem 01.01.2003 ein Arbeitsverhältnis begonnen haben, Anspruch auf Abfertigung. Hierzu zählen auch geringfügig Beschäftigte und Praktikant:innen sowie seit dem Jahr 2008 auch Selbständige.
Beitrittsantrag ausfüllen, ausdrucken und firmenmäßig unterzeichnen

Als Beilage benötigen wir:

  • die Kopie/Foto eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) der zeichnungsberechtigten Person(en)
  • einen Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Senden Sie die Unterlagen eingescannt 

per E-Mail an:

[email protected] 

oder 

per Post an:

Allianz Vorsorgekasse AG 
Hietzinger Kai 101-105
1130 Wien

Unternehmen ohne Betriebsrat

  • Ihre Mitarbeiter:innen müssen innerhalb einer Woche schriftlich über Ihre Wahl der Vorsorgekasse informiert werden
  • ein Aushang (siehe "Vorlage Mitarbeiterinformation") ist hierfür ausreichend
  • im Anschluss daran besteht ein 14-tägiges Einspruchsrecht
  • widerspricht innerhalb dieser Frist mindestens 1/3 der Mitarbeiter:innen Ihrer Wahl, können Sie sich auf eine andere Vorsorgekasse einigen oder aber die Schlichtungsstelle anrufen

Unternehmen mit Betriebsrat

  • die Wahl der Vorsorgekasse muss in einer Betriebsvereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitgeber:in und dem/der Betriebsrat/Betriebsrätin festgehalten werden
  • sollte keine Einigung erzielt werden, gilt die Entscheidung durch die Schlichtungsstelle beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht als verbindliche Entscheidung für die Wahl der Vorsorgekasse
Das freut uns! Wir machen Ihnen den Wechsel so einfach wie möglich!