Mit dem neuen Abfertigungsrecht haben alle Mitarbeiter:innen in Österreich, die nach dem 01.01.2003 ein Arbeitsverhältnis begonnen haben, Anspruch auf Abfertigung. Hierzu zählen auch geringfügig Beschäftigte und Praktikant:innen sowie seit dem Jahr 2008 auch Selbständige.
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Mitarbeitervorsorge
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Nur 3 Schritte zu Ihrer Vorsorgekasse
Beitrittsantrag ausfüllen, ausdrucken und firmenmäßig unterzeichnen
Als Beilage benötigen wir:
- die Kopie/Foto eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) der zeichnungsberechtigten Person(en)
- einen Auszug aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer
Senden Sie die Unterlagen eingescannt
per E-Mail an:
oder
per Post an:
Allianz Vorsorgekasse AG
Hietzinger Kai 101-105
1130 Wien
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter:innen über die Wahl der Vorsorgekasse
Unternehmen ohne Betriebsrat
- Ihre Mitarbeiter:innen müssen innerhalb einer Woche schriftlich über Ihre Wahl der Vorsorgekasse informiert werden
- ein Aushang (siehe "Vorlage Mitarbeiterinformation") ist hierfür ausreichend
- im Anschluss daran besteht ein 14-tägiges Einspruchsrecht
- widerspricht innerhalb dieser Frist mindestens 1/3 der Mitarbeiter:innen Ihrer Wahl, können Sie sich auf eine andere Vorsorgekasse einigen oder aber die Schlichtungsstelle anrufen
Unternehmen mit Betriebsrat
- die Wahl der Vorsorgekasse muss in einer Betriebsvereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitgeber:in und dem/der Betriebsrat/Betriebsrätin festgehalten werden
- sollte keine Einigung erzielt werden, gilt die Entscheidung durch die Schlichtungsstelle beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht als verbindliche Entscheidung für die Wahl der Vorsorgekasse
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